Es handelt sich um einen Rohtabak, welcher mit Aromen
versetzt ist. Die nötige Feuchtigkeit erhältst du, durch das Hinzufügen von
Glycerin (empfohlen vom Hersteller sind 100g bzw. 80ml).
Wichtig: Das Glycerin kann nicht bei uns online
erworben werden!
Es handelt sich um einen Rohtabak, welcher mit Aromen
versetzt ist.
Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin
(99,5%) durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von
Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 6 TabStG. Durch
die Herstellung entsteht außerdem eine Steuerschuld der herstellenden Person
nach § 15 Abs. 1 i. V. m Abs. 2 Nr. 2 TabStG. Die Person hat gem. § 17 Abs. 3
TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld Nach §
18 Abs. 2 TabStG. sofort fällig wird.
Wir wollen
euch als Händler über die gesetzlich korrekte Vorgehensweise informieren. Wer
also Pfeifentabak zur Herstellung von Wasserpfeifentabak benutzt muss sich an
diesem Formular orientieren und an sein zuständiges Hauptzollamt senden.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1625
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